Gemeinschaftsversammlung (beschließend)
Gemäß § 48 Abs. 2 der Thüringer Kommunalordnung besteht die Gemeinschaftsversammlung aus dem hauptamtlichen Gemeinschaftsvorsitzenden, der den Vorsitz in der Gemeinschaftsversammlung führt, und den Vertretern der Mitgliedsgemeinden. Vertreter der Mitgliedsgemeinden sind
die Bürgermeister kraft Amtes sowie je ein Gemeinderatsmitglied sowie
für jedes volle Tausend ihrer Einwohner ein weiteres Gemeinderatsmitglied.
Mithin entsenden die Mitgliedsstadt und -gemeinden nach ihrer Einwohnerzahl folgende Anzahl von Vertretern in die Gemeinschaftsversammlung:
die Stadt Clingen 3 Vertreter,
die Gemeinden Niederbösa, Oberbösa, Topfstedt, Trebra, Wasserthaleben und Westgreußen jeweils 2 Vertreter.
Hinweis:
Beachten Sie bitte, dass es aufgrund der Vorgaben der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bei der Benennung der Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung und/oder Ämtern und Funktionen zu Differenzen zwischen Soll- und Iststärke kommen kann und einzelne Mitglieder nicht, ohne Kontaktdaten und/oder ohne Fraktions-/Parteizugehörigkeit benannt sind. Dies ist insbesondere in nicht vorliegenden, nicht oder nur eingeschränkt erteilten Einverständniserklärungen der Betroffenen zur Veröffentlichung personenbezogener Daten begründet.
Mitglieder
Stellvertreter: |
René Kämmerer Maik Steinacker |
---|---|
Ordentliche Mitglieder | |
Daniela Blank-Krumbein
|
|