Gemeinde Topfstedt
Die Gemeinde Topfstedt mit ihren Orten Ober- und Niedertopfstedt verfügte bis zum Jahre 1987 über kein eigenes Gemeindewappen bzw. es wurde nichts diesbezüglich überliefert.
Im Rahmen der Vorbereitungen zur 900-Jahrfeier wurde die Fachgruppe Heraldik „Schwarzer Löwe“ in Leipzig mit den notwendigen Forschungsarbeiten beauftragt. Der Auftrag wurde vom Leiter der Heraldik-Fachgruppe Bernhard Nowak persönlich übernommen und abgearbeitet.
Seine Recherchen führten zu folgendem Ergebnis:
Ein Wappen für die Gemeinde selbst, gleich ob Ober- oder Niedertopfstedt war nicht ausfindig zu machen. In keinem Fall ließ sich ein Wappen nachweisen. Auch die geringste Anmerkung oder ein Hinweis darauf fehlen. In Urkunden der Jahre 1175, 1182, 1359, 1361 sowie 1362 und 1369 trat das Geschlecht von Topfstedt als Zeuge auf, aber stets ohne Nennung eines Wappens. Siegel waren in den meisten Fällen nicht vorhanden oder völlig unkenntlich. Es ist demnach als sicher anzusehen, dass die Gemeinde Topfstedt kein eigenes Wappen besessen hat.
Es wurden lediglich zwei Gemeindesiegel nachgewiesen, welche am 20.03.1951 gemäß den Richtlinien für die Gestaltung des Siegel- und Wappenwesens der Gemeinden und Kreise im Lande Thüringen vom 25.02.1948 vom damaligen Landeshauptarchiv Weimar für die Gemeinden Ober- und Niedertopfstedt bestätigt wurden. Diese Siegel haben folgende Gestalt:
- Niedertopfstedt: Das Siegelbild zeigt zwischen 2 Hügeln den rauchenden Schornstein einer Ziegelei, im Vordergrund ein nach heraldisch links gewandter Ackerpflug. Die Umschrift lautet: Gemeinde Nieder-Topfstedt.
- Obertopfstedt: Das Siegelbild zeigt eine Bäuerin, die eine Garbe in den Armen hält und die Dorfkirche im Hintergrund. Die Umschrift lautet: Gemeinde Ober-Topfstedt.
Diese Siegel waren bis zur Auflösung der Länder im Jahre 1952 in beiden Gemeinden im Gebrauch und eigneten sich heraldisch keinesfalls für ein Wappen.
Da die Gemeinde Topfstedt ihre 900-Jahrfeier im Jahr 1992 mit einer Wappenannahme krönen wollte, wurde der Leiter der Fachgruppe Heraldik, Herr Bernhard Nowak aus Leipzig, mit dem Entwurf und der Kolorierung eines Ortswappens beauftragt. Historische Grundlage des Entwurfes bildete das im Band 21, Tafel 16, Seite 4 des abgestorbenen sächsischen Adels der preußischen Provinz Sachsen abgebildete Wappen derer von Topfstedt. Es zeigt im Schild einen querliegenden Widerhaken oder eine sogenannte Wolfsangel.
Ausgehend von der Nennung des Ortes und des Wappens des dort ehemalig ansässigen Geschlechtes derer von Topfstedt, welche bereits Ende des 14. Anfang des 15. Jahrhunderts ausgestorben sind, wurde durch Herrn Nowack folgende Lösung vorgeschlagen und vom Rat der Gemeinde anerkannt: Entsprechend der historischen Gegebenheit wurde für jeden Ortsteil eine Wolfsangel in den Schild gesetzt, der Schild geteilt, die obere Hälfte entsprechend für Obertopfstedt und die untere Hälfte entsprechend für Niedertopfstedt. Der Schild ist in verwechselten Farben (Tinkturen) dargestellt. Die Farbwahl ist historisch insofern untermauert, dass sie aus den Farben rot und silber besteht, welche die ursprüngliche Zugehörigkeit zu Thüringen ausdrücken.
Am 30.08.1987 wurde die Gemeinde Topfstedt mittels Wappenbrief offiziell zur Führung oben abgebildeten Wappens berechtigt. Das Ortswappen ist in der Quedlinburger Wappenrolle unter der Nr. QWP II 87032 eingetragen und somit juristisch unanfechtbar. Weiterhin ist die Gemeinde Topfstedt von diesem Tage an berechtigt, die Gemeindefarben weiß und rot in Form einer Gemeindeflagge an offiziellen Staatsfeiertagen zusätzlich zur Staatsflagge zu hissen. Mit diesem Schritt ist es gelungen, unserer Gemeinde nach über 1000-jähriger, wechselvoller Geschichte endlich ein eigenes historisch begründetes Ortswappen zu geben und somit die Verbundenheit unserer Bürger zum Heimatort auch optisch zum Ausdruck bringen zu können.
(Quelle: 842-1992 – 1150 Jahre Topfstedt)